Merkblatt für Eltern


Liebe Eltern,

Die Jugendlichen, welche wir Ihnen vermitteln dürfen, haben alle den Babysitterkurs des Schweizerischen Roten Kreuzes absolviert. Sie freuen sich darauf, mit Ihren Kindern einen Nachmittag oder Abend zu verbringen, an dem sie ihnen eine Geschichte erzählen, mit ihnen spazieren gehen, mit ihnen „Zobig“ essen, mit ihnen spielen, oder sie ins Bett bringen, um nachher zu warten, bis Sie zurückkommen.


Kennenlernen der Familie

Der Babysitter sollte Ihre Familie, vor allem Ihre Kinder schon vor dem ersten Hütedienst kennenlernen.

Wählen Sie beim ersten Einsatztermin möglichst eine Aktivität, bei welcher Sie entweder im Haus anwesend, oder aber telefonisch gut zu erreichen und notfalls auch schnell wieder zu Hause sind.


Informationen

Bevor Sie weggehen und Ihr(e) Kind(er) dem Babysitter überlassen, gilt es die nötigen Informationen und Abmachungen nicht zu vergessen. Ideal ist es, ein Info-Blatt mit den wichtigsten Angaben bereitzumachen:

  • Telefonnummer, unter der Sie während der Abwesenheit zu erreichen sind, und/oder eine Ansprechperson in der näheren Umgebung für evt. Fragen und Notfälle.
  • Telefonnummern für Notfälle (Kinderarzt, Hausarzt oder Notarzt, Feuerwehr/Polizei, Tox-Zentrum)
  • Standort der Hausapotheke

Besprechen Sie den Tages-/ Abendablauf und wichtige Angewohnheiten
Ihres Kindes wie z.B.
Essen / Trinken: Wann bekommt das Kind was?
Spielen: bevorzugtes Spielmaterial
Schlafenszeiten
Einschlafritual: Nuggi, Schlaftierli, Geschichte, Gebet..
Spezielle Wörter / Ausdrücke des Kindes für wichtige Dinge
Wofür braucht das Kind Hilfe? Was kann es schon selber tun?

Geben Sie Hinweise, wo wichtige Dinge zu finden sind, z.B. :
(Nacht)Kleidung, Ersatzkleider, Windeln, Pflegemittel, Nahrung, Flasche, Nuggi...

Regeln Sie, was die Babysitterin in Ihrer Wohnung benutzen und tun darf, z.B.:
Fernseher, Stereoanlage, Getränke, Esswaren, Telefonieren, Besuche empfangen…
Vergessen Sie nicht, die ungefähre Rückkehrzeit bekannt zu geben und diese auch einzuhalten.


Der Lohn des Babysitters ist sehr individuell und es gibt viele Faktoren die berücksichtigt werden müssen. Deshalb ist es fast unmöglich, einen Einheitstarif festzulegen.
Faktoren sind zum Beispiel:

  • Das Alter und die Erfahrung des Babysitters
  • Wie viele Kinder sind zu hüten
  • Das Alter der Kinder
  • Die Aufgaben, welche der Babysitter in der Hütezeit zu erledigen hat (sind die Kinder schon im Bett, haben sie schon gegessen…)

Bitte beachten Sie:

  • Die zu betreuenden Kinder müssen mindestens 3 Monate alt sein.
  • Kranke Kinder gehören nicht in Betreuung eines Babysitters.
  • Der Babysitter darf nicht mehr als drei Kinder gleichzeitig betreuen.
  • Sind die Kinder wach, darf der Einsatz nicht länger als 5 Stunden dauern.


Zum Schluss
Besprechen Sie auftauchende Unstimmigkeiten immer gleich und direkt.
Fehler passieren. Geben Sie Ihrem Babysitter die Chance zu lernen.


Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Helen Geisseler: 079 723 68 50

Info babysitterlohn

Eine Empfehlung für die Entschädigung, welche jedoch nicht verbindlich ist!


AM TAG
  • 12-16 Jährige: Fr. 6-7.- pro Stunde
  • 16-18 Jährige: Fr. 8-10.- pro Stunde

AM ABEND
  • 12-16 Jährige: Fr. 25-30.- pauschal
  • 16-18 Jährige: Fr. 30-50.- pauschal (oder im Stundenlohn)


Zu berechnen sind die Stunden vom Zeitpunkt des Eintreffens des Babysitters bis zu Ihrer Heimkehr.
Dauert Ihre Abwesenheit länger als bis 22.00 Uhr, muss dem Babysitter eine Möglichkeit zum Übernachten geboten werden. Übernachtet der Babysitter am Betreuungsort, wird eine zusätzliche Pauschalvergütung von mind.
Fr. 20.- verrechnet.


Sorgen Sie dafür, dass Ihr Babysitter nachts nach dem Einsatz sicher nach Hause kommt.