Liebe Eltern,
Die Jugendlichen, welche wir Ihnen vermitteln dürfen, haben alle den Babysitterkurs des Schweizerischen Roten Kreuzes absolviert. Sie freuen sich darauf, mit Ihren Kindern einen Nachmittag oder Abend zu verbringen, an dem sie ihnen eine Geschichte erzählen, mit ihnen spazieren gehen, mit ihnen „Zobig“ essen, mit ihnen spielen, oder sie ins Bett bringen, um nachher zu warten, bis Sie zurückkommen.
Der Babysitter sollte Ihre Familie, vor allem Ihre Kinder schon vor dem ersten Hütedienst kennenlernen.
Wählen Sie beim ersten Einsatztermin möglichst eine Aktivität, bei welcher Sie entweder im Haus anwesend, oder aber telefonisch gut zu erreichen und notfalls auch schnell wieder zu Hause sind.
Bevor Sie weggehen und Ihr(e) Kind(er) dem Babysitter überlassen, gilt es die nötigen Informationen und Abmachungen nicht zu vergessen. Ideal ist es, ein Info-Blatt mit den wichtigsten Angaben bereitzumachen:
Besprechen Sie den Tages-/ Abendablauf und wichtige Angewohnheiten
Ihres Kindes wie z.B.
Essen / Trinken: Wann bekommt das Kind was?
Spielen: bevorzugtes Spielmaterial
Schlafenszeiten
Einschlafritual: Nuggi, Schlaftierli, Geschichte, Gebet..
Spezielle Wörter / Ausdrücke des Kindes für wichtige Dinge
Wofür braucht das Kind Hilfe? Was kann es schon selber tun?
Geben Sie Hinweise, wo wichtige Dinge zu finden sind, z.B. :
(Nacht)Kleidung, Ersatzkleider, Windeln, Pflegemittel, Nahrung, Flasche, Nuggi...
Regeln Sie, was die Babysitterin in Ihrer Wohnung benutzen und tun darf, z.B.:
Fernseher, Stereoanlage, Getränke, Esswaren, Telefonieren, Besuche empfangen…
Vergessen Sie nicht, die ungefähre Rückkehrzeit bekannt zu geben und diese auch einzuhalten.
Der Lohn des Babysitters ist sehr individuell und es gibt viele Faktoren die berücksichtigt werden müssen. Deshalb ist es fast unmöglich, einen Einheitstarif festzulegen.
Faktoren sind zum Beispiel:
Bitte beachten Sie:
Zum Schluss
Besprechen Sie auftauchende Unstimmigkeiten immer gleich und direkt.
Fehler passieren. Geben Sie Ihrem Babysitter die Chance zu lernen.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Debora Häfliger: 079 306 85 18
Eine Empfehlung für die Entschädigung, welche jedoch nicht verbindlich ist!
Zu berechnen sind die Stunden vom Zeitpunkt des Eintreffens des Babysitters bis zu Ihrer Heimkehr.
Dauert Ihre Abwesenheit länger als bis 22.00 Uhr, muss dem Babysitter eine Möglichkeit zum Übernachten geboten werden. Übernachtet der Babysitter am Betreuungsort, wird eine zusätzliche Pauschalvergütung von mind.
Fr. 20.- verrechnet.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Babysitter nachts nach dem Einsatz sicher nach Hause kommt.
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